preise

Die Gebühren richten sich nach der Steuerberatergebührenverordnung. Hier wird mit Gegenstandswerten (z.B. Umsatz) gerechnet. Das heißt, die Bemessungs- grundlage steht erst hinterher fest und Gebühren werden individuell ermittelt.
Folgendes kann ich Ihnen genau angeben:
- Beratungen, Zeitgebühr: 52,50 €/angefangene halbe Std. (zzgl. 19% USt = 62,47 €/angefangene halbe Std.), Mittelwert nach §13 StBVV
- Lohnabrechnungen für Arbeitgeber: 16,50 €/Monat je Arbeitnehmer (zzgl. 19% USt), Mittelwert nach §34 Abs. 2 StBVV
- Einrichtung der Lohnkonten für Arbeitgeber: einmalig 16,- € je Arbeitnehmer (zzgl. 19% USt)
- Fahrtkosten: 0,30 €/km (zzgl. 19% USt = 0,357 €/km)
Warum lohnt es sich, einen Steuerberater zu beauftragen
- Sei sparen Zeit und können sich mit angenehmeren Dingen beschäftigen
- Sie sparen Nerven wenn Sie sich nicht selbst mit allen
  Vorschriften auseinandersetzen müssen
- Sie sparen Geld, da ein Steuerberater für Sie geltend macht was möglich ist

Scheuen Sie sich nicht, mich anzusprechen. Gerne können wir uns unverbindlich kennenlernen.